Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Online-Dienst (Miete) und Kaufversion
Version 1.0 · Stand: Oktober 2026
Anlage: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
Teil A – Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Software „PixKey“ zur digitalen Schlüssel- und Transponderausgabe (nachfolgend „Software“) zwischen
Sven Gauditz, handelnd unter „PixAgentur“, Einzelunternehmen, Ringstraße 3, 24321 Behrensdorf, E-Mail: info@pixagentur.com (nachfolgend „Anbieter“; weitere Angaben im Impressum)
und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung und bei jedem Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bzw. als eine der genannten öffentlich-rechtlichen Stellen handelt. Vereine, Stiftungen und andere Organisationen sind nur Kunden, wenn sie die Software für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit oder als öffentlich-rechtliche Stelle nutzen. Bestätigt der Kunde dies unrichtig, darf der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen.
(3) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
(4) Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters für Webdesign, Hosting und weitere Leistungen auf pixagentur.com gelten für PixKey nicht.
(5) Der Vertrag über die Software wird in zwei Betriebsformen angeboten, für die neben Teil A und Teil D jeweils ein eigener Teil gilt:
- Online-Dienst (Miete): Teil B. Der Anbieter betreibt die Software auf seinem Server und stellt dem Kunden den Zugang gegen laufendes Entgelt oder – im Tarif Free – unentgeltlich bereit.
- Kaufversion: Teil C. Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung der Software auf einem eigenen Server und betreibt sie selbst.
(6) „Preisliste“ ist die Übersicht der Tarife und Preise, die der Anbieter auf seiner Website pixkey.de veröffentlicht. Diese AGB nennen keine Preise. Es gelten die Preise der Preisliste, die bei Vertragsschluss veröffentlicht ist, sowie die Tarifbeschreibung (Umfang und Grenzen der Tarife) in der dort veröffentlichten Fassung.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die Software dient der Dokumentation der Ausgabe und Rückgabe von Schlüsseln und Transpondern in Unternehmen: Erfassung des Vorgangs mit Mitarbeiter, Schlüssel bzw. Transponder und Rückgabefrist, Unterschrift des Empfängers auf dem Display bei Ausgabe und Rückgabe, Nachweisliste mit Filtern, Druckansicht und Export. Die Software besteht aus einer Webanwendung und – soweit verfügbar – einer mobilen App (§ 11).
(2) Die Software ist ein standardisierter Dienst bzw. Standardsoftware. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Tarifbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Individuelle Anpassungen sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(3) Funktionen, die der Anbieter als „in Vorbereitung“ bezeichnet, sind nicht Vertragsgegenstand. Aus ihrer Ankündigung folgt kein Anspruch auf Bereitstellung, auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Der Vertrag kommt zustande,
a) im Tarif Free und für die Testphase (§ 5), wenn der Kunde sich über die Webanwendung oder die App registriert, die Unternehmereigenschaft bestätigt, diesen AGB und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zustimmt und die Registrierung durch Bestätigung eines Links freischaltet, den der Anbieter an die angegebene E-Mail-Adresse sendet;
b) in den kostenpflichtigen Tarifen Basis und Plus, wenn der Inhaber des Kundenkontos den Tarif in der Webanwendung bucht und der Anbieter die Buchung bestätigt oder den Tarif freischaltet;
c) bei der Kaufversion, wenn der Anbieter ein Angebot des Kunden in Textform annimmt oder der Kunde ein verbindliches Angebot des Anbieters in Textform annimmt.
(2) Die Darstellung der Tarife und Preise auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Registrierung erfolgt durch eine vertretungsberechtigte oder vom Kunden ausdrücklich bevollmächtigte Person.
(4) Der Anbieter speichert die Zustimmung des Kunden zu diesen AGB und zum AVV mit Fassung und Zeitpunkt. Den Text der AGB und des AVV kann der Kunde jederzeit unter pixkey.de/agb und pixkey.de/avv abrufen, speichern und ausdrucken. Eingabefehler bei der Registrierung kann der Kunde bis zum Absenden des Formulars berichtigen. Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Die Registrierung begründet kein Vertragsverhältnis zu den Betreibern der App-Stores (§ 11).
§ 4 Tarife und Leistungsumfang (Online-Dienst)
(1) Der Online-Dienst wird in den Tarifen Free, Basis und Plus angeboten. Die Tarife unterscheiden sich in den Grenzen für Schlüssel bzw. Transponder, Benutzer und gekoppelte Tablets sowie im Funktionsumfang. Maßgeblich ist die Tarifbeschreibung nach § 1 Abs. 6.
(2) Als Benutzer zählen Personen mit eigenem Zugang zur Verwaltung oder zur Ausgabe. Ein gekoppeltes Tablet (Gerät an der Ausgabestelle) zählt nicht als Benutzer. Mitarbeiter, die einen Schlüssel erhalten und lediglich unterschreiben, zählen nicht als Benutzer.
(3) Die KI-Erkennung im Tarif Plus (§ 10) wird ohne feste Mengenbegrenzung angeboten. Zum Schutz vor Missbrauch und technischen Fehlfunktionen setzt der Anbieter eine technische Schutzgrenze je Kunde und Tag ein, die bei üblicher Nutzung nicht erreicht wird. Bei Erreichen der Grenze steht die KI-Erkennung bis zum Ablauf des Tages nicht zur Verfügung; die Erkennung auf dem Gerät und die manuelle Eingabe bleiben nutzbar. Der Anbieter nennt die aktuelle Grenze auf Anfrage.
(4) Der Tarif Free ist unentgeltlich und dauerhaft kostenlos, solange der Anbieter ihn anbietet. Für Free gilt: Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit (§ 13 Abs. 1), Support nur nach Möglichkeit und eine Haftung nur nach § 24 Abs. 4. Der Anbieter darf den Tarif Free und seine Grenzen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform ändern oder einstellen; bis dahin kann der Kunde seine Daten exportieren. Konten im Tarif Free, die 24 Monate lang nicht genutzt wurden, darf der Anbieter nach einem Hinweis per E-Mail und weiteren 30 Tagen ohne Reaktion des Kunden löschen.
(5) Im Tarif Free kann die App nach Ablauf der Testphase Werbung anzeigen (derzeit nicht personalisierte Anzeigen eines Werbedienstes; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung für App und Webanwendung). Die Tarife Basis und Plus sind werbefrei. Ein Anspruch auf bestimmte Werbeformen oder auf Werbefreiheit im Tarif Free besteht nicht.
§ 5 Testphase
(1) Jeder neu registrierte Kunde erhält eine Testphase von 14 Tagen ab Registrierung. Während der Testphase steht der Funktionsumfang des Tarifs Plus zur Verfügung. Die Testphase wird nur einmal je Kunde gewährt.
(2) Die Testphase ist unentgeltlich. Es sind weder Zahlungsdaten noch eine Kündigung erforderlich. Eine kostenpflichtige Fortsetzung entsteht nur, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif ausdrücklich bucht.
(3) Mit Ablauf der Testphase wechselt der Kunde automatisch in den Tarif Free, sofern er keinen kostenpflichtigen Tarif gebucht hat. Es entsteht keine Zahlungspflicht. Die Folgen des Wechsels richten sich nach § 6.
(4) Der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf der Testphase in der Anwendung oder per E-Mail auf deren Ende hin. Die Folgen nach Absatz 3 treten auch ohne diesen Hinweis ein.
§ 6 Tarifgrenzen, Tarifwechsel, Rückstufung
(1) Der Kunde darf die Grenzen seines Tarifs nicht überschreiten. Neu angelegte Schlüssel bzw. Transponder, Benutzer und gekoppelte Tablets über der Grenze des Tarifs sind technisch gesperrt.
(2) Gilt nach Ablauf der Testphase, nach der Beendigung eines kostenpflichtigen Tarifs oder nach einem Zahlungsverzug (§ 7 Abs. 6) eine niedrigere Grenze als der Bestand des Kunden, gilt:
a) Der Bestand bleibt erhalten. Bereits angelegte Schlüssel bzw. Transponder, Benutzer, Mitarbeiter und Vorgänge werden nicht gelöscht, auch nicht über der Grenze.
b) Neuanlagen über der Grenze sind gesperrt, bis der Bestand unter die Grenze fällt oder ein passender Tarif gebucht ist.
c) Der Anbieter darf gekoppelte Tablets und Benutzer über der Grenze einschränken, bis der Bestand unter die Grenze fällt oder ein passender Tarif gebucht ist. Der Kunde kann dafür Geräte sperren und Benutzer deaktivieren.
d) Funktionen, die der niedrigere Tarif nicht enthält (z. B. Kiosk-Modus, KI-Erkennung), stehen nicht mehr zur Verfügung.
e) Der Zugriff auf Nachweisliste, Druckansicht und Export der vorhandenen Daten bleibt bestehen.
(3) Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich und wirkt mit Freischaltung; die Abrechnung des Wechsels im laufenden Abrechnungszeitraum richtet sich nach der Abwicklung über den Zahlungsdienstleister. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Vertragsschlusses (§ 1 Abs. 6). Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Kunden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten, wenn der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Der Kunde pflegt seine Rechnungsdaten vollständig und aktuell.
(2) Die Entgelte der kostenpflichtigen Tarife werden für den Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Abrechnungszeitraum ist der Monat oder, soweit die Preisliste einen Jahrespreis ausweist, das Jahr nach Wahl des Kunden bei der Buchung.
(3) Die Zahlung im Online-Dienst erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, derzeit mit Karte, Apple Pay und Google Pay, soweit Stripe diese Zahlungsarten für den Kunden anbietet. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. Zahlungsdaten werden nicht auf Servern des Anbieters gespeichert. Der Anbieter stellt die Rechnung elektronisch zur Verfügung.
(4) Das Entgelt für die Kaufversion und für die Wartung (§ 20) ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter darf die Installation (§ 18) erst nach Zahlungseingang vornehmen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(6) Schlägt die Zahlung eines kostenpflichtigen Tarifs fehl oder bleibt sie aus, gilt: Der Kunde hat ab Fälligkeit eine Kulanzfrist von 10 Tagen, in der er den gebuchten Tarif weiter nutzen kann. Zahlt er bis dahin nicht, fällt der Kunde in den Tarif Free zurück (§ 6 Abs. 2); die Daten bleiben erhalten. Der Rückfall in Free befreit nicht von der Zahlungspflicht für den Zeitraum, den der Kunde den kostenpflichtigen Tarif genutzt hat. Zahlt der Kunde den offenen Betrag, schaltet der Anbieter den gebuchten Tarif wieder frei, solange der Vertrag besteht. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Anbieter darf den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt hat.
(7) Der Anbieter darf die Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigung in Textform von mindestens sechs Wochen erhöhen, höchstens einmal je zwölf Monate. Die Erhöhung wirkt frühestens zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums, bei Jahresabrechnung zur nächsten Verlängerung. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Auf das Kündigungsrecht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(8) Preise, Tarifvergleiche und Buchungsmöglichkeiten bietet der Anbieter außerhalb der App an. Die App selbst enthält keinen Kaufvorgang.
§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer die Zugangsdaten geheim halten, nicht weitergeben und ein ausreichend sicheres Passwort verwenden. Der Kunde haftet für Handlungen unter den Zugangsdaten seiner Benutzer, soweit er sie zu vertreten hat. Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten oder eines gekoppelten Tablets zeigt der Kunde unverzüglich an bzw. sperrt das Gerät in der Geräteverwaltung.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm erfassten Inhalte und des Einsatzes der Software in seinem Betrieb verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
a) die Information der betroffenen Mitarbeiter über die Erfassung ihrer Daten (Name, Unterschrift, Zeitpunkte der Ausgabe und Rückgabe) nach Art. 13 DSGVO sowie die Prüfung der Rechtsgrundlage;
b) die Beteiligung einer etwaigen Arbeitnehmervertretung und die Beachtung sonstiger arbeitsrechtlicher Vorgaben;
c) die Festlegung angemessener Aufbewahrungs- und Löschfristen, soweit die Software Fristen als Einstellung anbietet, und die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Der Anbieter schuldet kein Muster für die Mitarbeiterinformation und keine Rechtsberatung.
(3) Die Unterschrift auf dem Display ist eine einfache elektronische Unterschrift in Form eines Bildes. Der Anbieter sichert nicht zu, dass sie im Einzelfall die Schriftform ersetzt oder in einem Streitfall einen bestimmten Beweiswert hat.
(4) Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere Maßnahmen, die die Systeme des Anbieters unverhältnismäßig belasten oder gefährden, das Umgehen von Tarifgrenzen oder Sicherungen, automatisierte Abfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen und die Weitergabe von Zugängen an Dritte außerhalb des Betriebs des Kunden.
(5) Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite (Endgeräte, Browser bzw. App-Version, Internetverbindung). Veraltete Betriebssysteme oder Browser, die die Software nicht mehr unterstützt, können den Funktionsumfang einschränken.
(6) Der Kunde nutzt die Exportfunktionen der Software, um die Nachweisliste in der von ihm benötigten Form selbst abzulegen (§ 14 Abs. 2).
(7) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Benutzer beruhen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die in der Software erfassten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten im Online-Dienst als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO ausschließlich auf Weisung des Kunden. Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der als Anlage Bestandteil dieser AGB ist. Der Kunde stimmt ihm bei der Registrierung zu; Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung speichert der Anbieter.
(2) Der Anbieter speichert die Daten des Online-Dienstes auf Servern in Deutschland (Hoster: IONOS SE). Die Dienste, die Daten außerhalb davon verarbeiten können, und ihre Garantien nennt der AVV.
(3) Eigene Daten des Kunden als Vertragspartner (Firma, Ansprechpartner, Rechnungs- und Kontaktdaten, Registrierungsdaten) verarbeitet der Anbieter als eigener Verantwortlicher zur Vertragsdurchführung. Maßgeblich ist die Datenschutzerklärung des Anbieters für App und Webanwendung.
(4) Bei der Kaufversion liegt die Verarbeitung auf dem Server des Kunden. Der Anbieter ist insoweit nicht Auftragsverarbeiter, es sei denn, er erhält bei Installation oder Wartung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden. Dann gilt der AVV entsprechend (dort § 15).
§ 10 KI-Erkennung und Texterkennung
(1) Die Software liest Nummern von Schlüsseln und Transpondern aus Fotos. In allen Tarifen läuft dafür eine Erkennung auf dem Gerät. Im Tarif Plus steht in der Webanwendung zusätzlich eine KI-gestützte Erkennung eines externen Dienstes zur Verfügung.
(2) Jedes Erkennungsergebnis ist ein Vorschlag. Der Kunde bzw. sein Benutzer prüft die Nummer vor der Speicherung und korrigiert sie bei Bedarf. Der Anbieter schuldet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der Erkennung. Das gilt insbesondere für Gravuren, Handschrift und schlechte Lichtverhältnisse.
(3) Bei der KI-gestützten Erkennung wird nur auf Anforderung des Benutzers das aufgenommene Bild an den Anbieter des KI-Dienstes übermittelt (Unterauftragsverarbeiter nach AVV). Der Anbieter speichert das Foto nicht; gespeichert wird allein die vom Benutzer bestätigte Nummer. Für die Verarbeitung beim KI-Dienst gelten die im AVV genannten Garantien und die Bedingungen des Dienstes. Der Kunde weist seine Benutzer an, auf Fotos keine Personen, Ausweise oder sonstige Informationen abzubilden, die mit der Nummer nichts zu tun haben.
§ 11 Mobile App
(1) Die App für iOS und Android wird unentgeltlich über den Apple App Store und Google Play bereitgestellt. Sie ist eine Bedienoberfläche für die Software; ihre Nutzung setzt ein Konto beim Anbieter bzw. die Kopplung eines Geräts voraus.
(2) Für Bezug und Installation der App gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Stores. Der Anbieter ist nicht Partei dieser Bedingungen. Der Kunde und seine Benutzer erwerben durch die Store-Bedingungen keine weitergehenden Rechte an der Software.
(3) Zusätzlich für iOS: Diese AGB gelten zwischen dem Kunden und dem Anbieter, nicht mit Apple Inc. („Apple“). Für Wartung und Support der App ist allein der Anbieter verantwortlich, nicht Apple. Ansprüche des Kunden wegen der App richten sich gegen den Anbieter; Apple hat insoweit keine Gewährleistungspflicht. Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser Bedingungen und dürfen sie gegenüber dem Kunden durchsetzen. Der Kunde versichert, dass er nicht in einem Land ansässig ist, gegen das ein Embargo der US-Regierung besteht, und nicht auf einer Liste der US-Regierung für verbotene oder eingeschränkte Parteien steht.
(4) Die App speichert Vorgänge und Unterschriften bei fehlender Verbindung zunächst auf dem Gerät und gleicht sie bei bestehender Verbindung mit dem Server ab. Der Kunde sorgt dafür, dass Geräte mit der App durch Bildschirmsperre geschützt und bei Verlust gesperrt werden. Solange ein Abgleich aussteht, ist der Vorgang nur auf dem Gerät vorhanden.
(5) Ein Benutzer kann sein Konto in der App löschen. Seine bisherigen Vorgänge bleiben ohne Zuordnung zu einem Konto als „gelöschter Benutzer“ in der Nachweisliste des Kunden stehen.
Teil B – Online-Dienst (Miete)
§ 12 Recht zur Nutzung im Online-Dienst
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im Rahmen seines Tarifs für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen („Recht zur Nutzung der Software“). Der Kunde erhält keine Kopie der Software und keinen Zugriff auf den Quellcode.
(2) Alle Rechte an der Software, soweit sie bestehen, verbleiben beim Anbieter. Das Recht zur Nutzung nach Absatz 1 ist ein vertragliches Recht; es begründet keine Übertragung von Rechten an der Software. Der Anbieter schuldet keine Werke, die individuell für den Kunden geschaffen werden, und räumt an den Ergebnissen der Nutzung keine weitergehenden Rechte ein.
(3) Die vom Kunden erfassten Daten (Mitarbeiter, Schlüssel, Vorgänge, Unterschriften, Stammdaten, Logos) bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistung und nach dem AVV.
§ 13 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter stellt den Online-Dienst im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren bereit. In den kostenpflichtigen Tarifen strebt er eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel an; das ist ein Zielwert, keine Zusicherung. Im Tarif Free und in der Testphase gibt der Anbieter keine Verfügbarkeitszusage.
(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen der Dienst wegen angekündigter Wartungsarbeiten, wegen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfall von Netzen, Hoster oder Diensten Dritter) oder wegen höherer Gewalt (§ 26) nicht erreichbar ist.
(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit sie absehbar sind, mindestens 48 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Ankündigung erfolgen.
(4) Die App ist für die Nutzung ohne Netzverbindung ausgelegt (§ 11 Abs. 4). Eine unterbrochene Verbindung zum Server ist deshalb für sich genommen kein Mangel.
(5) Der Anbieter leistet Support per E-Mail werktags zu den üblichen Geschäftszeiten. In den Tarifen Basis und Plus beantwortet er Anfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; zugesagt ist diese Zeit nicht. Support im Tarif Free und in der Testphase erfolgt nach Möglichkeit ohne Frist.
(6) Der Anbieter darf die Software ändern, verbessern und weiterentwickeln, solange der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang des gebuchten Tarifs im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 14 Datensicherung und Datenexport
(1) Der Anbieter sichert die Datenbank und die Unterschriftsdateien des Online-Dienstes regelmäßig, angestrebt täglich. Die Sicherung dient der Wiederherstellung des Dienstes nach einem Ausfall oder Datenverlust. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einzelner Sicherungen und keinen Anspruch auf eine bestimmte Aufbewahrungsdauer der Sicherungen.
(2) Unabhängig davon ist der Kunde für seine eigene Ablage verantwortlich. Er nutzt dafür die Exportfunktionen der Software: Nachweisliste als Excel-Arbeitsmappe oder CSV-Datei sowie die Druckansicht mit den Unterschriften, die er über den Druckdialog als PDF sichern kann. Der Kunde beachtet, dass Excel- und CSV-Export keine Unterschriftsbilder enthalten.
(3) Der Kunde kann jederzeit Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO zu einzelnen Mitarbeitern erzeugen und Mitarbeiter anonymisieren; diese Funktionen stehen in allen Tarifen zur Verfügung.
§ 15 Laufzeit und Kündigung (Online-Dienst)
(1) Der Vertrag über den Tarif Free und die Testphase läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, in Textform oder über die Kontolöschung in der Anwendung. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen (siehe auch § 4 Abs. 4).
(2) Die kostenpflichtigen Tarife Basis und Plus laufen für den gebuchten Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Jahr) und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn der Kunde nicht kündigt. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, über das Kundenportal, das der Anbieter über seinen Zahlungsdienstleister bereitstellt, oder in Textform. Eine Mindestlaufzeit über den gebuchten Abrechnungszeitraum hinaus besteht nicht. Entgelte für bereits laufende Abrechnungszeiträume werden nicht erstattet. Der Anbieter kann kostenpflichtige Tarife mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs wechselt der Kunde in den Tarif Free, sofern er nicht zugleich den gesamten Vertrag beendet. Es gilt § 6 Abs. 2.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 8 Abs. 4 verstößt, die Unternehmereigenschaft unrichtig bestätigt hat (§ 1 Abs. 2) oder mit Zahlungen nach § 7 Abs. 6 in Verzug ist.
§ 16 Vertragsende, Rückgabe und Löschung (Online-Dienst)
(1) Der Kunde kann bis zum Vertragsende die Nachweisliste exportieren (Excel, CSV und Druckansicht mit Unterschriften). Der Anbieter hält die dafür nötigen Funktionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bereit. Eine gesonderte Herausgabe von Daten findet nicht statt; besondere Exportwünsche über die vorhandenen Funktionen hinaus kann der Anbieter gegen Aufwandsvergütung erfüllen.
(2) Der Anbieter löscht die Daten des Kunden einschließlich der Unterschriftsdateien 30 Tage nach Vertragsende, bei Löschung des Kontos durch den Kunden nach Ablauf der Wartefrist in der Anwendung (30 Tage). Das gilt auch für Daten, die in der Anwendung nicht mehr sichtbar sind. Kopien in Sicherungen werden mit Ablauf der Sicherungsrotation gelöscht, spätestens 90 Tage nach der Löschung der Daten im Produktivsystem.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters für seine eigenen Geschäftsunterlagen (z. B. Rechnungen) bleiben unberührt.
(4) Nach der Löschung hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf seine Daten. Die Beendigung des Vertrags ist deshalb rechtzeitig vorzubereiten.
Teil C – Kaufversion
§ 17 Gegenstand und Recht zur Nutzung
(1) Gegenstand der Kaufversion ist die Überlassung der Software zur Nutzung auf einem Server des Kunden („Installation“) gegen einen einmaligen Preis nach der Preisliste. Der Preis umfasst:
a) das Recht zur Nutzung der Software (Absatz 2),
b) die Installation auf dem Server des Kunden durch den Anbieter nach § 18,
c) das Betriebshandbuch,
d) Updates für 12 Monate ab Übergabe der Installation (§ 18 Abs. 4).
(2) Der Anbieter gewährt dem Kunden mit vollständiger Zahlung des Preises das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software auf einer Installation für eine Organisation des Kunden auf dessen eigenem Server zu nutzen („Recht zur Nutzung der Software“). „Eine Organisation“ ist das vertragsschließende Unternehmen mit seinen unselbständigen Standorten. Der Betrieb für verbundene Unternehmen, Konzerngesellschaften oder sonstige Dritte ist nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. Die Mandantenfähigkeit der Software darf der Kunde nur innerhalb der eigenen Organisation nutzen.
(3) Das Recht zur Nutzung umfasst die Nutzung der Software im eigenen Geschäftsbetrieb, die dafür erforderliche Vervielfältigung (Installation, Laden, Ablauf) und die Anfertigung einer Sicherungskopie. Der Kunde darf den angezeigten Produktnamen und das Logo für die eigene Installation ersetzen. Weitere Rechte erhält der Kunde nicht; § 22 bleibt unberührt.
(4) Alle Rechte an der Software, soweit sie bestehen, verbleiben beim Anbieter. Das Recht zur Nutzung ist ein vertragliches Recht an der standardisierten Software. Der Anbieter schuldet keine Werke, die individuell für den Kunden geschaffen werden, und räumt keine Nutzungsrechte an solchen Werken ein.
(5) Drittkomponenten und Open-Source-Bestandteile, die die Software enthält, unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. Diese gehen insoweit vor. Der Anbieter stellt die dazu nötigen Hinweise im Betriebshandbuch oder in der Software bereit.
§ 18 Installation, Mitwirkung, Übergabe
(1) Der Anbieter installiert die Software auf dem vom Kunden benannten Server und richtet sie nach den Angaben des Kunden ein. Voraussetzung ist, dass der Server die im Betriebshandbuch (Kapitel „Voraussetzungen und Aufbau“) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung genannten Anforderungen erfüllt, insbesondere:
a) PHP 8.1 oder neuer (empfohlen 8.3) mit den dort genannten Erweiterungen,
b) MariaDB 10.4 oder neuer bzw. MySQL 8.0 oder neuer mit dem Zeichensatz utf8mb4,
c) einen Apache- oder nginx-Webserver, dessen Dokumentenstamm auf das Verzeichnis public/ zeigt,
d) HTTPS mit gültigem Zertifikat,
e) ausreichenden Speicherplatz.
Erfüllt der Server die Voraussetzungen nicht, darf der Anbieter die Installation verweigern, bis sie erfüllt sind; Mehraufwand durch nachträgliche Anpassungen berechnet er nach Aufwand.
(2) Der Kunde wirkt bei der Installation mit. Er stellt dem Anbieter rechtzeitig den erforderlichen Zugang zum Server (z. B. SSH oder Plesk) und zur Datenbank sowie die nötigen Angaben zur Verfügung, benennt einen Ansprechpartner und erstellt vor Beginn eine Sicherung des Servers, soweit dort bereits Daten liegen. Verzögert sich die Installation durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend; Mehraufwand kann der Anbieter nach Aufwand berechnen. Termine für die Installation sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet.
(3) Der Anbieter nutzt den Serverzugang ausschließlich für die Installation und für vereinbarte Wartungsarbeiten und löscht Zugangsdaten nach Abschluss. Der Kunde entzieht dem Anbieter den Zugang nach Abschluss. Die Installation erfolgt vorbehaltlich anderer Vereinbarung ohne Zugriff auf Produktivdaten des Kunden. Erhält der Anbieter dennoch Zugriff auf personenbezogene Daten, gilt § 9 Abs. 4.
(4) Nach Abschluss der Installation übergibt der Anbieter die Software mit einem Übergabeprotokoll. Der Kunde prüft innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe die Installation auf wesentliche Mängel. Meldet er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Installation als abgenommen; die Abnahme gilt auch mit dem produktiven Einsatz. Auf diese Folge weist der Anbieter im Übergabeprotokoll hin.
§ 19 Betrieb beim Kunden
(1) Nach der Übergabe betreibt der Kunde die Software auf eigene Verantwortung. Dazu gehören insbesondere Betrieb und Absicherung des Servers, Aktualisierung des Betriebssystems und von PHP, die Einrichtung der Wartungsaufgaben, die Datensicherung von Datenbank und Unterschriftsdateien in einem gemeinsamen Sicherungslauf und deren regelmäßige Prüfung, die Pflege von Impressum und Datenschutzerklärung der Anwendung sowie die Festlegung von Aufbewahrungsfristen.
(2) Der Kunde ist für die in seiner Installation erfassten personenbezogenen Daten Verantwortlicher. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die Daten und verarbeitet sie nicht, außer nach § 9 Abs. 4.
(3) Das Betriebshandbuch beschreibt Betrieb und Wartung. Es ist Teil der Leistung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
§ 20 Updates und Wartung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden während der ersten 12 Monate nach Übergabe (§ 18 Abs. 4) Updates der Software bereit. Updates sind Fassungen, die der Anbieter für die Kaufversion freigibt, einschließlich Fehlerbehebungen und Sicherheitskorrekturen. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Der Anbieter unterstützt die Fassungen von PHP, die er im Betriebshandbuch nennt. Der Kunde spielt Updates selbst ein; Hinweise dazu enthält das Betriebshandbuch.
(2) Nach Ablauf der 12 Monate kann der Kunde einen Wartungsvertrag abschließen. Das Entgelt steht in der Preisliste. Die Wartung umfasst Updates im Sinne von Absatz 1, Sicherheitskorrekturen und die Anbindung der App an den eigenen Server des Kunden (§ 21). Sie umfasst Support per E-Mail nach § 13 Abs. 5 entsprechend. Der Wartungsvertrag läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Entgelt wird jährlich im Voraus berechnet.
(3) Schließt der Kunde die Wartung nach einer Unterbrechung erneut ab, schuldet er das Entgelt für die Zeit der Unterbrechung, höchstens für 12 Monate. Dafür erhält er die Updates dieser Zeit.
(4) Der Anbieter darf das Wartungsentgelt mit einer Ankündigung in Textform von mindestens sechs Wochen zum nächsten Verlängerungstermin ändern. Der Kunde kann bis zum Verlängerungstermin kündigen.
(5) Ohne aktive Wartung läuft die Webanwendung unverändert weiter. Der Kunde erhält dann keine Updates und keine Sicherheitskorrekturen mehr und betreibt die Software insoweit auf eigenes Risiko. Die Anbindung der App an den Server des Kunden ist ohne aktive Wartung pausiert (§ 21 Abs. 3).
§ 21 Lizenzschlüssel und App-Anbindung
(1) Damit die App sich mit dem eigenen Server des Kunden verbindet, stellt der Anbieter dem Kunden bei aktiver Wartung einen signierten Lizenzschlüssel aus. Der Schlüssel enthält die Domain des Servers und das Datum, bis zu dem die Wartung bezahlt ist („Wartung bis“). Der Server liefert den Schlüssel an die App; die App prüft ihn ohne Verbindung zum Anbieter. Die App-Anbindung an einen eigenen Server ist nur mit aktiver Wartung zulässig.
(2) Der Anbieter erneuert den Lizenzschlüssel bei Verlängerung der Wartung rechtzeitig. Der Kunde spielt ihn nach Anleitung ein. Ein Wechsel der Domain erfordert einen neuen Schlüssel; ein Wechsel je Wartungsjahr ist inbegriffen, weitere Wechsel berechnet der Anbieter nach Aufwand.
(3) Läuft der Lizenzschlüssel ab, weil die Wartung nicht verlängert wurde, nehmen die App-Verbindungen zum Server des Kunden ihren Betrieb nicht mehr auf, bis ein neuer Schlüssel eingespielt ist. Daten in der Webanwendung bleiben zugänglich. Der Anbieter weist den Kunden in der Regel vor Ablauf per E-Mail darauf hin; ein Anspruch auf diesen Hinweis oder auf eine Verlängerung des Ablaufs besteht nicht.
(4) Der Kunde darf den Lizenzschlüssel und die Prüfung nicht umgehen, verändern oder weitergeben. Bei Verstoß darf der Anbieter den Lizenzschlüssel widerrufen.
§ 22 Beschränkungen, Schutz der Software
(1) Dem Kunden ist untersagt,
a) die Software oder den Quellcode, auch in Teilen, an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten zugänglich zu machen,
b) die Software zu vervielfältigen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung (§ 17 Abs. 3) erforderlich ist,
c) die Software für Dritte oder als Dienst für Dritte zu betreiben,
d) Urheber-, Schutzrechts- und Herkunftshinweise im Quellcode der Software zu entfernen; der angezeigte Produktname und das Logo dürfen nach § 17 Abs. 3 ersetzt werden.
(2) Der Kunde darf IT-Dienstleister, die ausschließlich für den Betrieb seines Servers tätig sind, im erforderlichen Umfang Zugang zur Installation gewähren, wenn er sie zur Einhaltung dieser Beschränkungen verpflichtet. Der Kunde haftet für deren Verhalten wie für eigenes.
(3) Änderungen am Programmcode durch den Kunden oder Dritte führen dazu, dass Mängelrechte und Wartung insoweit ausgeschlossen sind, als der Mangel oder Aufwand auf die Änderung zurückgeht. Konfigurationseinstellungen nach dem Betriebshandbuch sind keine Änderung.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG (Fehlerberichtigung, Sicherungskopie, Beobachten und Testen, Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität), bleiben unberührt.
Teil D – Gemeinsame Bestimmungen
§ 23 Mängelrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den Anforderungen der Produktbeschreibung entspricht. Der Kunde weiß, dass Software nie vollständig fehlerfrei ist. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau wie möglich. Für Kaufleute bleibt § 377 HGB unberührt.
(3) Online-Dienst (kostenpflichtige Tarife): Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB). Das Recht zur Minderung und zur außerordentlichen Kündigung bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
(4) Tarif Free und Testphase: Es besteht kein Anspruch auf Mangelbeseitigung. Der Anbieter haftet für Mängel nur bei Arglist.
(5) Kaufversion: Der Anbieter leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Fassung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder Arglist, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Mängelrechte bestehen nicht für Mängel, die auf einer Nutzung entgegen den Voraussetzungen im Betriebshandbuch, auf einer Änderung der Software nach § 22 Abs. 3, auf der Umgebung des Kunden oder auf Komponenten Dritter beruhen.
§ 24 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch auf 5.000 €. Bei der Kaufversion zählen zu den Entgelten der Preis der Kaufversion und das Wartungsentgelt dieser Zeit. Die Haftungsgrenze gilt insgesamt für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand der Wiederherstellung, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung und Nutzung der Exportfunktionen durch den Kunden angefallen wäre. Im Online-Dienst steht dem die Sicherung des Anbieters (§ 14 Abs. 1) zur Seite, ersetzt aber die eigene Ablage des Kunden nicht.
(4) Im Tarif Free und in der Testphase haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen von Absatz 1 Buchst. b) bis d).
(5) Der Anbieter schuldet nicht die Richtigkeit der KI-Erkennung (§ 10) und keinen bestimmten Beweiswert von Unterschriften (§ 8 Abs. 3). Für Schäden, die durch Missachtung der Pflichten des Kunden (insbesondere § 8 und § 19) entstehen, haftet der Anbieter nicht. Bei der Kaufversion haftet der Anbieter nicht für Schäden aus dem Betrieb des Servers des Kunden. Im Übrigen bleibt es bei den Absätzen 1 bis 4.
(6) Die Haftung des Anbieters gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden nach der Datenschutz-Grundverordnung bleibt unberührt. Im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter gelten für Schäden aus der Verarbeitung im Auftrag die Absätze 1 bis 4, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
(7) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen von Betreibern der App-Stores und anderer Dritter, deren er sich nicht zur Erfüllung bedient; für eingesetzte Unterauftragsverarbeiter gilt der AVV.
§ 25 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich, schützen sie vor unbefugtem Zugriff und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder nachweislich rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, und nicht für gesetzliche Offenlegungspflichten. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort. Der Quellcode und die Betriebsunterlagen der Software gelten als vertrauliche Informationen und als Geschäftsgeheimnis des Anbieters.
§ 26 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, Angriffe auf vorgelagerte Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen) befreien den Anbieter für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, können beide Parteien den betroffenen Vertrag in Textform außerordentlich kündigen.
§ 27 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn die Änderung aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, Änderung von Diensten Dritter, Anpassung des Funktionsumfangs) und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Preise richten sich ausschließlich nach § 7 Abs. 7 und § 20 Abs. 4.
(2) Der Anbieter kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Kunden an. Die Ankündigung nennt die Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs.
(3) Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der Laufzeit des laufenden Abrechnungszeitraums fort; der Anbieter darf den Vertrag dann zu diesem Zeitpunkt kündigen, der Kunde darf es jederzeit zu diesem Zeitpunkt.
(4) Änderungen, die die Hauptleistungspflichten oder das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Der Anbieter darf den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb der Software vollständig übernimmt (z. B. bei einem Wechsel der Rechtsform), wenn dem Kunden dadurch kein Nachteil entsteht. Er teilt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde darf den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. § 27 bleibt unberührt.
(6) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar oder werden sie es, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Anlage – Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO für den Online-Dienst ist Bestandteil dieser AGB. Er steht unter pixkey.de/avv.

